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Grundlegende Informationen
Der Bildungsauftrag der Fachoberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Realität vor. Dieser Praxisbezug geht in erster Linie von der schulbegleitenden fachpraktischen Ausbildung aus, die ein Wesensmerkmal dieser Schulart darstellt.
Ziele der fachpraktischen Ausbildung sind deshalb:
- Erwerb berufsbezogener praktischer Kompetenzen als Grundlage für den Unterricht
- Anwendung und Reflexion von Unterrichtsinhalten in der Praxis
- Sammeln von Einblicken in verschiedene Tätigkeitsfelder als Orientierungshilfe für die spätere Berufsfindung
- Begegnung mit der Arbeitswelt und den dort auftretenden Problemen
- Verbesserung der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie der Fähigkeit zur Selbstorganisation
- Steigerung der Verantwortungsbereitschaft
Die Praktikantinnen und Praktikanten haben auch während der fachpraktischen Ausbildung den Rechtsstatus von Schülern. Deshalb darf kein Entgelt gefordert oder entgegengenommen werden. Außerdem besteht ein Haftplicht- und Unfallversicherungsschutz über die Schule.
Die Arbeitszeit im Praktikum entspricht in etwa der einer Vollzeitkraft. Ein Einsatz in den Ferien und sonstigen schulfreien Tagen erfolgt in der Regel nicht. Bei Minderjährigen gelten zudem die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetztes.